Die Generalversammlung

Die Generalversammlung
Die Generalversammlung wählt ihr Präsidium.

Sie wird in Absprache mit dem Landessekretariat einberufen und sie allein hat die Aufgabe, den Generalsekretär und das Landessekretariat zu bestellen.

Die Generalsversammlung wird in der Regel einmal im Jahr einberufen, um über die Ausrichtung der Gewerkschaftsarbeit zu debattieren und entsprechende Beschlüsse zu fassen.

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