Der Landesvorstand

 Der Landesvorstand
Der Vorstand der Landesgewerkschaft ist das beschließende Organ für die Zeit, die zwischen den Kongressen liegt. Der Vorstand nimmt seine eigenen Kompetenzen wahr und sorgt für die Durchführung der Kongressbeschlüsse, die von der Gewerkschaft im Lande, in der Region und auf gesamtstaatlicher Ebene gefasst werden. Er ist auch für die Anpassung der jeweiligen Beschlüsse an die örtlichen Gegebenheiten zuständig.

Der Landesvorstand bestellt aus seinen Reihen den Präsidenten des Landesvorstandes.

Er beschließt über den Haushalt, die Haushaltsgebarung und den Rechnungsabschluss so wie beides vom Landessekretariat vorgelegt und von den Rechnungsrevisoren begutachtet wird.

Der Landesvorstand verfügt über eine Geschäftsordnung, damit seine Tätigkeit korrekt ausgeübt werden kann, so wie es im Artikel 16 des Statuts der CGIL vorgesehen ist.

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