NEUE BERECHNUNG, NEUE KRITERIEN:
WIE SICH DIE UNTERSTÜTZUNG FÜR SENIOREN AB 2027 ÄNDERT
Die gute Nachricht ist, dass die Provinz Bozen ab 2027 die Regelung zur außerordentlichen Einkommensunterstützung für Senioren überarbeiten wird.
Sowohl bei den Zugangsvoraussetzungen als auch bei der Berechnung des Betrags wurden wesentliche Änderungen eingeführt. Derzeit haben Personen, die 65 Jahre alt sind, im Dezember des dem Antrag vorausgehenden Jahres eine Rente von weniger als 1.000 Euro bezogen haben und über einen ISEE von weniger als 20.000 Euro verfügen, Anspruch auf einen Zuschuss. Diese Zulage richtet sich an Personen mit Wohnsitz in der Provinz Bozen und entspricht der Differenz zwischen 1.000 Euro und der INPS-Mindestrente (603,40 Euro). Für das Jahr 2026 gelten weiterhin dieselben Regelungen; daher sollten Personen, die glauben, die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen, sich bis zum 30. September einen ISEE-Wert beschaffen. Es genügt, einen Termin bei einem CAAF zu vereinbaren, das diesen kostenlos ausstellt. In der Vergangenheit haben wir diese Regelungen als ungerecht kritisiert, doch wir verstehen, dass der Übergang von einem System zu einem ganz anderen nicht einfach ist, weshalb diese Verschiebung auch akzeptabel ist.
Die Reform berücksichtigt unsere Kritikpunkte und Vorschläge. Erstens wird die monatliche Einkommensgrenze von 1.000 Euro abgeschafft, die bislang diejenigen ausschloss, deren Rente diese Schwelle nur geringfügig überstieg. Zweitens ist die Beihilfe nicht mehr an die einzelne Person, sondern an den Haushalt gebunden, und es reicht aus, wenn mindestens eine Person im Haushalt älter als 65 Jahre ist und einen ISEE von unter 20.000 Euro aufweist. Drittens: Der Wohnsitz in der Provinz muss
zum Zeitpunkt der Einreichung des DSU-Antrags bestehen und bezieht sich nicht mehr auf den 31. Dezember des Vorjahres. Befinden sich zwei oder mehr Personen über 65 Jahre im Haushalt, steht die Beihilfe dem jüngsten Haushaltsmitglied zu, und der
Betrag wird mit einem Koeffizienten von 1,3 multipliziert.
Von großer Bedeutung ist auch die grundlegende Änderung des Berechnungssystems: Es wird ein nach ISEE-Stufen differenzierter monatlicher Pauschalbetrag eingeführt, der von 350 Euro für den niedrigsten ISEE-Wert bis zu 150 Euro bei einem ISEE von
20.000 Euro reicht. Dies sorgt für mehr Gerechtigkeit, da ein ISEE von 20.000 Euro im Vergleich zu einem von 5.000 Euro einen entscheidenden Unterschied bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Notlage einer Familie ausmacht.
Es bestehen jedoch weiterhin einige Lücken, die nicht die Kriterien betreffen, sondern die tatsächliche Kenntnis über das Ausmaß der Armut im Seniorenalter. Im Vergleich zu den vom INPS bereitgestellten Daten, die von 12.000 bis 15.000 potenziellen
Anspruchsberechtigten sprachen, fehlten bei der Ausschreibung etwa 10.000 Anträge, während weniger als 3.000 Anträge eingereicht wurden. Dafür gibt es verschiedene Erklärungsansätze: Entweder gibt es in Wirklichkeit weit weniger arme Rentner, als
seit langem behauptet wird, oder die Betroffenen wussten nichts von dieser Möglichkeit. In dieser Hinsicht können wir sicherlich Abhilfe schaffen.
Es muss auch gesagt werden, dass eine niedrige Rente nicht immer ein Indikator für Armut ist. Wir sind überzeugt, dass es auch bei uns Beitragshinterziehung gibt und dass diejenigen, die davon profitieren, oft keinen Antrag stellen, weil sie nicht arm sind oder weil sie die bei einem Teil der Anträge vorgesehenen amtlichen Überprüfungen nicht riskieren wollen. Die Autonome Provinz hat in dieser Angelegenheit nur wenige Handlungsmöglichkeiten, da die Zuständigkeiten bei der Finanzpolizei und dem INPS liegen. Weniger nachvollziehbar ist hingegen die Behauptung, dass in Südtirol selbst eine angemessene Rente keinen Schutz vor Armut biete: Es müsste daher genauer definiert werden, was „Armut“ bei uns bedeutet. Absolute und relative Armut sind in der wissenschaftlichen Literatur klar definierte Kriterien. Der Rest hängt natürlich vom Lebensstil und vom Umgang mit den
familiären Ressourcen ab.
Tatsächlich kann es selbst für Personen, die eine Rente von 3.000 Euro beziehen, schwierig sein, über die Runden zu kommen, wenn sie ihr Einkommen nicht richtig verwalten können oder einen unangemessenen Lebensstil pflegen. Eine etwas ältere
Studie der Landesregierung hat deutlich aufgezeigt, welche Personengruppen besonders gefährdet sind: alleinstehende Frauen über 65 Jahre mit Hinterbliebenenrente oder mit geringen Beitragszahlungen sowie Familien mit zwei oder mehr Kindern.
Alfred Ebner
