Gesundheit ist kein Luxus. Sie ist ein Recht.

Die Wartelisten für Fachärzte sind nach wie vor sehr lang. Wer das Geld hat, wendet sich an eine Privatpraxis. Wer es nicht hat, wartet oder verzichtet darauf. Italien gibt weniger als 6,2 % seines BIP für das öffentliche Gesundheitswesen aus. In der Zwischenzeit wandern Ärzte ins Ausland ab, Pflegepersonal kündigt und die Notaufnahmen sind ständig überfüllt. Das ist das Ergebnis jahrelanger Kürzungen, Einstellungsstopps und falscher Entscheidungen.


Mit einem Gesetzesvorschlag fordern wir eine Erhöhung der öffentlichen Gesundheitsausgaben auf 7,5 % des BIP bis 2030. Besonders wichtig ist, dass laut unserem Vorschlag die Finanzierung des Gesundheitssystems niemals unter das Niveau des Vorjahres sinken darf. Die Mittel sollen durch die Bekämpfung der Steuerhinterziehung und die Rationalisierung der Arzneimittelausgaben aufgebracht werden. Natürlich sind wir uns bewusst, dass Südtirol einen Sonderstatus genießt und sich selbst finanziert.


Zudem sollen im Gesetzesentwurf die Ausgabenobergrenzen für Neueinstellungen abgeschafft werden. Die Gesundheitsbehörden könnten somit entsprechend dem tatsächlichen Bedarf und nicht aufgrund von Haushaltszwängen einstellen. Das Gesetz sieht zudem besser finanzierte Vertragsverlängerungen und angemessene Gehälter vor. Um die Zahl des Pflegepersonals zu erhöhen, sieht der Vorschlag vorübergehend eine vollständige Befreiung von den Studiengebühren für diejenigen vor, die sich für den Studiengang Pflegewissenschaften einschreiben. Zudem soll eine neue Facharztausbildung in Allgemeinmedizin mit denselben finanziellen Leistungen wie für andere Fachrichtungen eingeführt werden, da gerade die Versorgung vor Ort unzureichend ist. Und wer vor Ort keine Hilfe findet, begibt sich unweigerlich in die Notaufnahme.


Der Vorschlag stärkt auch die „Gemeinschaftshäuser“. Diese sollen teilweise rund um die Uhr geöffnet sein, um Menschen zu versorgen, ohne sie jedes Mal ins Krankenhaus zu schicken. Dazu braucht es aber auch das nötige Personal. Und hier kommt die Aufhebung der Ausgabenbeschränkungen ins Spiel.


Besonders hervorzuheben ist, dass laut Gesetzentwurf ab dem 1. Jänner 2027 die Einrichtungen des Nationalen Gesundheitsdienstes (SSN) wesentliche Gesundheitsaufgaben nicht mehr an externe Unternehmen vergeben dürfen. Keine Genossenschaften mehr, die ganze Abteilungen verwalten, und keine Ausschreibungen mehr für Dienstleistungen, die öffentlich bleiben müssen.


Das sind die Kernpunkte unserer Forderungen im Gesetzentwurf. Wir sind uns zudem bewusst, dass Südtirol im Gesundheitswesen über eigene Zuständigkeiten verfügt. Auch wenn sich das Gesetz in erster Linie auf das nationale Gesundheitssystem bezieht, gibt es Aspekte, die auch uns betreffen. Die Abschaffung der Gehaltsobergrenzen für das Gesundheitspersonal könnte die Abwanderung zu unseren Nachbarn jenseits der Grenze verringern. Auch wir müssen die auf nationaler Ebene festgelegten Mindeststandards, die sogenannten LEP, einhalten. Also: Je höher, desto besser!

Die „Gemeinschaftshäuser“ sind eng mit der zukünftigen Grundversorgung und dem Status der Hausärzte verbunden. Auch für uns ist es wichtig, mit Blick auf die Zukunft zu versuchen, das System zu stabilisieren und klare Grenzen gegen eine schleichende Privatisierung zu setzen. Man muss kein Experte sein, um zu verstehen, dass es sich lohnt, das öffentliche Gesundheitssystem zu verteidigen, und dass ernsthafte Reformen nicht von selbst kommen.

Ebner Alfred